Therapiekosten

Die Kosten einer Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten. Die Leistungen werden jedoch von den gesetzlichen Kassen bei medizinischer Notwendigkeit übernommen


Diese Notwendigkeit muss verpflichtend in einer psychotherapeutischen Sprechstunde vor Beginn und Aufnahme einer Verhaltenstherapie von uns festgestellt werden.


Gesetzlich Versicherte

Wir behandeln:

Privat Versicherte

Angehörige Versorgungswerk

Was bezahlt die Krankenkasse?

Krankenkassen übernehmen die gesamten Behandlungskosten, sofern es sich um eine psychische Störung mit „Krankheitswert“ handelt. Dazu gehören u.a.:

 

 

  • Angststörungen
  • Depressionen
  • Essstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • psychosomatische Störungen
  • posttraumatische Belastungsstörung
  • Burn-Out Syndrom
  • Zwangsstörungen

 

 

Ob eine solche psychische Störung vorliegt, wird durch uns als kassenzugelassene Praxis für Psychotherapie festgestellt. Dabei stellen wir zunächst eine Verdachtsdiagnose.

 

Leistungen wie Erziehungs-, Ehe- oder Lebensberatung werden von den Krankenkassen nicht übernommen.

Welche und wie viele Therapiestunden bezahlt die Krankenkasse?

Psychotherapeutische Sprechstunde

 

Im Anschluss an mindestens 1 und maximal 3 psychotherapeutischen Sprechstunden (zu je 50 Minuten) können sich – je nach Bedarf und nach Empfehlung des Psychotherapeuten – eine Akutbehandlung oder probatorische Sitzungen für eine Kurz- oder Langzeittherapie anschließen.

 

Probatorische Sitzungen

 

Vor Beginn einer Einzel- oder Gruppentherapie finden probatorische Sitzungen statt.

Bei einer Verhaltenstherapie sind mindestens 2 und höchstens 4 probatorische Sitzungen möglich.

In dieser Zeit kann eine ausführlichere diagnostische Abklärung stattfinden und es kann genauer geklärt werden, welches Therapieverfahren für den Patienten am geeignetsten ist.

In den probatorischen Sitzungen soll auch geprüft werden, ob eine ausreichende Therapiemotivation besteht und ob eine tragfähige therapeutische Beziehung möglich ist.

 

Akutbehandlung

 

Die Akutbehandlung soll Patienten unterstützen, bei denen ein sofortiger Behandlungsbedarf besteht und die ohne Unterstützung möglicherweise noch schwerer erkranken würden. Die Akutbehandlung kann sehr rasch nach der Sprechstunde beginnen. Sie kann aus bis zu 12 Einheiten zu je 50 Minuten bestehen.

Dabei gilt zu beachten, dass die Stunden, die als Akutbehandlung durchgeführt wurden, von der Stundenzahl einer anschließenden Kurz- oder Langzeittherapie abgezogen werden.

 

Kurzzeittherapie

 

Eine Kurzzeittherapie kann bis zu 24 Therapiestunden umfassen, die in zwei Schritten zu je 12 Therapiestunden bei der Krankenkasse beantragt werden müssen.

 

Langzeittherapie

 

Bei einer Langzeittherapie können bereits zu Beginn bis zu 60 Therapiestunden durch den Therapeuten beantragt werden. Durch einen Verlängerungsantrag kann die Langzeittherapie auf maximal 80 Therapiestunden verlängert werden.

Soll die Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umgewandelt werden, muss dies bei der Krankenkasse beantragt und durch einen Gutachter bewilligt werden.

In welchen Fällen wird eine Gruppen-Psychotherapie bezahlt?

Bei zahlreichen psychischen Erkrankungen kann eine Gruppentherapie häufig genauso hilfreich wie eine Einzeltherapie sein.

 

Der Therapeut wird bei jedem Patienten entscheiden, ob für ihn eine Einzeltherapie, eine Gruppentherapie oder eine Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie am geeignetsten ist und dies auch mit dem Patienten besprechen und abstimmen.

 

Die Einsatzbereiche der Gruppentherapie sind u.a.

 

  • Angststörungen
  • Depressionen
  • Burn-Out-Syndrom
  • Trauma-Störungen
  • Zwangsstörungen
  • Essstörungen
  • psychosomatischen Erkrankungen
  • Schmerzstörungen

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Gruppentherapie, da unsere Praxis eine Kassenzulassung für Psychotherapie besitzt und durch eine Zusatzausbildung in Gruppentherapie zertifiziert ist.

 
 

Selbstzahler

In manchen Fällen ist eine Kenntnisnahme über den Beginn einer Psychotherapie und deren Bezahlung durch die gesetzliche Krankenkasse von Hilfesuchenden nicht gewünscht.  


In diesem Fall können Sie eine Psychotherapie bei uns auch selbst bezahlen. Die Kosten hierfür orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten. Gerne geben wir Ihnen persönlich nähere Auskünfte hierzu.  

                                       

Es kann auch einige Vorteile für die Betroffenen haben, wenn Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst bezahlen: 

   

  1. Der Start in eine Therapie wird nicht durch Bürokratie und Verwaltungsaufwand für die Beantragung einer Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse erschwert.                                                                                                                       
  2. Wenn die Therapie selbst bezahlt wird, erfährt die Krankenkasse nichts davon.  Es erfolgt keine Diagnosehinterlegung bei einer Kasse. Das wiederum kann Vorteile beim Abschluss von anderen Versicherungen haben                                                                                                                                             
  3. Freie Methodenwahl: Den Hilfesuchenden stehen hierbei alle möglichen Therapiemethoden offen, unabhängig einer Kostenübernahme durch die jeweilige Krankenkasse.                                                                                                                              
  4. Freie Wahl der Dauer der einzelnen Therapiesitzungen, der Klient alleine bestimmt also wie lange die Therapie dauert und wie intensiv diese sein soll.                                                                                                                 
  5. Die Kosten für selbstbezahlte Behandlungen können als außergewöhnliche Belastungen auch steuerlich absetzbar sein.                                                                                                                                          

Sollten Sie Angehöriger eines Versorgungswerkes oder Mitglied einer privaten Krankenversicherung sein, so können Sie die Möglichkeiten der Kostenübernahme bzw. einer Beihilfe durch Ihren jeweiligen Versorgungsträger direkt bei uns erfragen.

Sie müssen nicht alleine durch schwierige Lebensphasen gehen.


Wir helfen Ihnen gerne.

Senden Sie uns einfach eine Therapieanfrage per E-Mail.

 

Poststraße 37, 66663 Merzig (Saarland)

2024, Praxis Raumer – Ambelang